Schießordnung

Schießordnung für den Bogenschießplatz

1. Jeder Schütze ist den Bestimmungen dieser Schießordnung, der jeweils gültigen
Sportordnung und der Ausschreibung, die er durch seine Teilnahme anerkennt, unterworfen.
2. Bei jedem Ausziehen des Bogens darf dieser nur so hoch gehalten werden, dass auch ein sich unbeabsichtigt lösender Pfeil nicht über den Gefahrenbereich hinaus (freies
Gelände bzw. Pfeilfänge wie Netz, Wall, Gegenhang usw.) fliegen kann.
3. Beim Auszug des Bogens im Spann – und Zielvorgang muss der Pfeil immer in Richtung der Scheibe bzw. Auflage zeigen.
4. Grundsätzlich muss der Bogen immer so ausgerichtet sein, dass niemand durch einen sich unbeabsichtigt lösenden Pfeil gefährdet bzw. verletzt werden kann. Es darf nur geschossen werden, wenn sich deutlich erkennbar in Schussrichtung keine Personen im Gefahrenbereich vor oder hinter der Scheibe aufhalten.
5. Jedes Schießen darf nur unter Aufsicht erfolgen. Den Weisungen der Aufsicht(en) ist Folge zu leisten.
6. Aufsicht kann jeder volljährige und erfahrene Schütze sein, der vom Vereinsvorstand oder Ausrichter hierzu eingeteilt bzw. ermächtigt worden ist. Eine Aufsicht darf selbst während der direkten Aufsichtstätigkeit nicht am Schießen teilnehmen.
7. Bei Störungen im Schießbetrieb ist das Schießen einzustellen. Das Schießen darf erst auf Anordnung der Aufsicht fortgesetzt werden.
8. Schützen, die in leichtfertiger Weise andere gefährden, sind von der Teilnahme am
Schießen auszuschließen und vom Bogenschießplatz zu verweisen. Personen, die
durch ihr Verhalten den reibungslosen und sicheren Ablauf einer Veranstaltung stören oder zu stören versuchen, können vom Bogenschießplatz verwiesen werden.
9. Alkohol im und vor dem Aufenthaltsbereich der Schützen ist untersagt.
10. Jeder Schütze haftet für seine Pfeile. Der Verlust oder die Zerstörung der vom Verein
ausgegebenen Pfeile wird pro Pfeil mit 5.- € veranschlagt. Diese Schießordnung ist angelegt nach der Schießordnung des
D E U T S C H E N S C H Ü T Z E N B U N D e.V.